Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Hausbelegung
Das Ferienhaus darf nur mit der angegebenen Zahl an Personen belegt werden, die bei Buchung angegeben und mittels Buchungsbestätigung bestätigt wurde.
Die gebuchte Personenzahl gilt als verbindlich für die Rechnungsstellung.
Sollten mehr Personen als gebucht anreisen, erfolgt hierfür eine Nachberechnung.
Bei Bedarf und nach Rücksprache ist eine Überbelegung möglich.
Zusatzbetten können gestellt werden.
2. Mietpreis
Es gelten die aktuellen Preise laut Preisbeschreibung,
die auf der Internetadresse www.traum-ferienwohnung.de angeben sind.
3. Bezahlung
Eine Anzahlung auf den Mietpreis in Höhe von 20%, mindestens 50 €,
wird fällig innerhalb 7 Werktagen nach Zugang der Reservierungsbestätigung auf das dort
angegebene Konto.
Die Überweisung der Restsumme abzüglich der Anzahlung, wird fällig bis spätestens 4 Wochen
vor Reiseantritt.
Ist der Zeitraum zwischen der Reservierungsbestätigung und dem Reiseantritt geringer als 4 Wochen,
so ist der volle Mietpreis sofort fällig.
4. Kaution
Der Vermieter behält sich vor, bei Anreise eine Kaution in Höhe von 150 € zu erheben.
Die Kaution ist am Anreisetag bei Schlüsselübergabe bar zu zahlen und wird bei Schlüsselrückgabe am Abreisetag zurück erstattet. Aufgetretene Schäden werden von der Kaution vor Rückerstattung abgezogen. Sollte der Wert der o. g. Verrechnung den Kautionsbetrag übersteigen, wird über den Restbetrag eine Rechnung erstellt.
5. Haftung für Schäden
Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in unserem Haus und/oder am Inventar schuldhaft verursacht hat/haben.
Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
6. Reiseverlängerungen
Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist mit vorheriger Absprache mit dem Ferienhausanbieter möglich, wenn die Unterkunft für den gewünschten Zeitraum noch frei ist. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Abreise in bar zu entrichten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Ferienhausanbieter
Der Ferienhausanbieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist nur dann kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände (z. B. Zerstörung durch Feuer, Einbruch, Wasser- oder Sturmschäden) aufwendige Reparaturen notwendig machen. Der Mieter erhält in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Reiseversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, einer Reisehaftpflicht- und einer Reisekrankenversicherung. Für den Urlaub mit Hund empfehlen wir eine Hundehaftpflichtversicherung inklusive Mietsachschäden.
9. Schlüsselübergabe
Alle erforderlichen Schlüssel für die Ferienwohnung erhalten Sie vor Ort vom Vermieter.
10. An- und Abreise
Das Ferienhaus steht Ihnen am Tag Ihrer Anreise ab 15.00 Uhr zur Verfügung und darf nur von den in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Am Tag der Abreise ist das Ferienhaus bitte bis 10.00 Uhr zu verlassen. Nach Absprache sind abweichende An- und Abreiseregelungen möglich. Alle Zimmer müssen in ordnungsgemäßem Zustand und grob gereinigt („besenrein“) hinterlassen werden. Die Schlüsselabgabe am Abreisetag ist mit dem Vermieter abzusprechen.
11. Besondere Hinweise
Elektrische Geräte sind nur ihrem bestimmungsgerechten Gebrauch nach zu benutzen. Entstehen Zweifel über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache, so ist vom Gebrauch abzusehen oder den Vermieter zu befragen. Im Falle einer Leistungsstörung sind die Mängel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen. Der Vermieter kann die Abhilfe insbesondere dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12. Haftung
Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
13. Nichtraucherhaus
Das Rauchen ist im Haus nicht gestattet. Zuwiderhandlungen jedweder Art können Schadensersatzforderungen aufgrund notwendiger Sonderreinigungen zur Folge haben. Geraucht werden darf nur außerhalb des Hauses.